Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen enthalten die zwischen FahrzeugBox und dem jeweiligen Nutzer (nachfolgend "Nutzer" genannt) des Internetangebots geltenden Bestimmungen.

(2) "Mieter" meint den Nutzer, der ein Fahrzeug bucht und/oder eine Buchung anfragt. "Vermieter" meint den Nutzer, der ein Fahrzeug anbietet.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Nutzern schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang zur Mitteilung, gelten die Änderungen durch den Nutzer als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden die Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen nicht gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen

(1) FahrzeugBox bietet auf seiner Webseite den Nutzern eine Online-Plattform (nachfolgend "Plattform" genannt) für das Anbieten und Buchen von privaten Fahrzeugen an. FahrzeugBox tritt hierbei nur als technischer und verwaltender Dienstleister bzw. als technischer Zahlungsabwickler auf.

(2) Alle Verträge über die Buchung eines Fahrzeuges, welche über die Plattform abgeschlossen werden, kommen zwischen den beteiligten Nutzern zustande. Ansprüche aus den abgeschlossenen Verträgen erwachsen nur zwischen den jeweiligen Nutzern.

(3) FahrzeugBox kann nicht überprüfen, ob ein angebotenes Fahrzeug überhaupt besteht, ob der Nutzer rechtlich dazu befugt ist, das Fahrzeug Dritten gegen Entgelt zu vermieten, oder ob die Zustimmung zur Vermietung von weiteren Mitberechtigten vorliegt. FahrzeugBox kann die Beschreibung der Angebote, insbesondere Angaben zur Ausstattung oder beigefügte Bilder nicht überprüfen und kann für die sachmängelfreie Durchführung bzw. für die Durchführbarkeit des zwischen den Nutzern abgeschlossenen Vertrags an sich keine Gewähr übernehmen.

(4) FahrzeugBox ist bei Streitigkeiten über Leistungspflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag zwischen den Nutzern bemüht, zwischen den Nutzern zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Streitigkeiten zwischen den Nutzern über das Vertragsverhältnis steht diesen untereinander der Rechtsweg offen.

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. FahrzeugBox haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. FahrzeugBox ist berechtigt, die Plattform für Wartungsarbeiten und Updates zu schliessen.

§ 3 Vertrag zwischen Mieter und Vermieter

(1) Der Vermieter kann auf der Plattform ein detailliertes Inserat seines Fahrzeuges (nachfolgend "Angebot" genannt) anlegen. Der Vermieter verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zu machen und bei zukünftigen Änderungen das Angebot entsprechend zu überarbeiten. Es ist dem Vermieter nicht gestattet, Verweise auf andere Webseiten (Links) zu setzen, Kontaktinformationen insbesondere zu Konkurrenzangeboten einzugeben oder Werbung in jeglicher Art und Form für andere, eigene oder fremde Angebote zu machen.

(2) Der Vermieter hat den Mieter darauf hinzuweisen, welche Bestandteile der Mietpreis enthält, insbesondere ob der Mietpreis die gesetzliche Umsatzsteuer mit einschliesst.

(3) Der Vermieter darf ein Fahrzeug nur anbieten, sofern er hierzu berechtigt ist. Insbesondere hat er die Einwilligung weiterer Mitberechtigter oder des Eigentümers einzuholen. Der Vermieter hat selbständig darauf zu achten, ob seine Angebote ein gewerbliches Handeln darstellen und ob die Einnahmen versteuert werden müssen.

(4) Mieter und Vermieter regeln die Start- und Endzeiten der Miete einvernehmlich. Der Vermieter kann in seiner Angebotsbeschreibung hierzu verbindliche Angaben machen.

§ 4 Buchungsprozess, Zahlungen und Gebühren

(1) Die Angebote der Vermieter enthalten den Komplettpreis, inklusive Kosten und Gebühren für das Fahrzeug, wie dies auf der Angebotsseite durch den Anbieter angegeben wurde. Bestandteile sind der Preis für die Fahrzeugmiete (ggf. inklusive Umsatzsteuer), ggf. ein Aufpreis für dazu gebuchte Ausstattungsmerkmale wie z.B. Navigationsgerät oder Endreinigung (ggf. inklusive Umsatzsteuer) sowie die von FahrzeugBox erhobenen Gebühren.

(2) Mit dem Inserieren eines Angebotes gibt der Vermieter kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vermietungsvertrages im angegebenen und noch verfügbaren Zeitraum ab, sondern nur eine Aufforderung an den Mieter ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Der Mieter gibt ein Angebot ab, indem er den gewünschten Buchungszeitraum eingibt und diese Information an den Vermieter übermittelt. Nach Übermittlung des Angebots kann der Vermieter das Angebot annehmen oder ablehnen. Nimmt der Anbieter das Angebot des Mieters an, kommt hierdurch ein Vermietungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter zustande. Lehnt der Vermieter das Angebot des Mieters ab oder reagiert er nicht innerhalb der Annahmefrist von 12 Stunden, so gilt das Angebot des Mieters als abgelehnt.

(3) Je nach Art des Fahrzeuges und weiterer vereinbarter Leistungen schliessen der Vermieter und der Mieter einen Miet-, Dienst-, Werk- oder Beherbergungsvertrag ab. Für die Abwicklung bzw. Rückabwicklung des Vertrages, für die Mängelbeseitigung oder für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sind lediglich der Vermieter und der Mieter gegenseitig berechtigt und verpflichtet. Vermieter und Mieter können weitere Regelungen das Vertragsverhältnis betreffend vereinbaren.

(4) FahrzeugBox erhebt für die technische Abwicklung der Buchung gegenüber dem Vermieter Gebühren in der Höhe von 15% des Komplettpreises. Diese werden dem Vermieter vor der Bestätigung einer Buchung angezeigt. Die Gebühren entstehen für die technischen Leistungen der Anzeige des Fahrzeuges und der Abwicklung der Buchung durch den Mieter. Die Kosten und Gebühren sind daher unabhängig davon, ob der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter nach erfolgtem Vertragsschluss einvernehmlich aufgehoben wird oder auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift als nicht geschlossen gilt.

(5) FahrzeugBox selbst wird nicht Vertragspartner einer oder beider Parteien im Rahmen eines Vermietungsvertrages. Daher kann FahrzeugBox keine Rückerstattung von Miet- oder weiterer zwischen Gast und Anbieter vereinbarter Kosten, gleich aus welchem Rechtsgrund, vornehmen.

(6) Der von FahrzeugBox bereitgestellte Nachrichtendienst ("Postfach") darf vor einem Vertragsschluss zwischen Vermieter und Mieter nicht zum Austausch von Adressinformationen oder Kontaktinformationen genutzt werden. Die Nutzer stimmen zu, dass die ausgetauschten Nachrichten stichprobenartig und bei konkretem Verdacht eines Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen überprüft werden. Die Kommunikation über den Nachrichtendienst ist unverschlüsselt.

(7) Bei dem Dienst "Sofortüberweisung" ist es bisher zu keinen Missbräuchen gekommen (TÜV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem). Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes "Sofortüberweisung" wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfall Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben. Vorsorglich hat daher der Betreiber des Dienstes "Sofortüberweisung", die Payment Network AG, zu Ihren Gunsten eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter diesem Link www.sofortueberweisung.de/versicherung wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Hierdurch sollen Sie im Rahmen des Versicherungsumfanges vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden.

§ 5 Haftungsfreistellung

(1) Der Nutzer stellt FahrzeugBox von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber FahrzeugBox geltend machen. Die vorbezeichnete Haftungsfreistellung umfasst Ansprüche Dritter auf Grund von Rechtsverletzung durch den Nutzer, durch das Mietangebot des Gastgebers auf der Plattform oder durch rechtsverletzende Bewertungen durch einen Nutzer.

(2) Der Nutzer hat die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen sowie sämtlich entstandene Gerichts-, Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten. Der Nutzer hat die entstandenen Kosten nicht zu übernehmen, wenn ihn kein Verschulden an der Rechtsverletzung trifft.

§ 6 Datenschutz

(1) FahrzeugBox verwendet die von den Nutzern angegebenen personenbezogenen Daten soweit dies zur Vertragsbegründung und Vertragsausgestaltung, Leistungserbringung oder Abrechnung erforderlich ist. FahrzeugBox nutzt die Daten für statistische Zwecke in anonymisierter Form.

(2) FahrzeugBox übermittelt nach Buchung eines Fahrzeuges die jeweiligen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mailadresse) des Vertragspartners an den Gast und Gastgeber.

(3) Die Verwendung der Nutzerdaten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen (z.B. "Newsletter") ist nicht ausgeschlossen. Der Nutzer kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.